Rahmenbedingungen
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Erstgespräch
Das erste Gespräch dient einem unverbindlichen Kennenlernen. Wir besprechen Ihr aktuelles Anliegen und ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Lebenssituation. Dabei informiere ich Sie umfassend über meine Arbeitsweise sowie die formalen Rahmenbedingungen (Setting, Kosten, Möglichkeiten der Teilrefundierung durch die Krankenkasse). Im Anschluss entscheiden wir beidseitig, ob und wie der gemeinsame Prozess fortgesetzt wird.
Kosten
Sie erhalten anschließend an jeden Termin eine Honorarnote.
Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik betragen 120 € pro Einheit (50 Minuten). Für die Auswertung und Erstellung eines klinisch-psychologischen Befundes werden pauschal 100 € verrechnet.
Klinisch-psychologische Behandlungseinheiten werden mit 120 € pro Einheit (50 Minuten) verrechnet.
Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation (Diagnose einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10/ICD-11) einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Nähere Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie unter boep.or.at/behandlung.
Dauer
Wie lange eine Behandlung dauert, lässt sich nicht pauschal vorhersagen – sie richtet sich ganz nach dem individuellen Anliegen und den gemeinsamen Zielen. Manchmal reichen bereits wenige Einheiten aus, um erste wichtige Impulse zu setzen. Bei komplexeren Herausforderungen kann eine Begleitung über einen längeren Zeitraum sinnvoll sein. Dabei folge ich dem Grundsatz der Effizienz und Sorgfalt: „Wir nehmen uns so viel Zeit, wie für eine nachhaltige Entwicklung notwendig ist – aber nicht mehr als nötig.“ Der genaue Umfang wird gemeinsam gestaltet und flexibel im Verlauf des Prozesses regelmäßig angepasst.

Absageregelung
Bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist eine kostenfreie Absage möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die gesamte Einheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege als Klinische Psychologin der gesetzlich festgelegten Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychologengesetz (§37 Psychologengesetz 2013).
Datenschutz
Ihre Daten sind ein besonderes Anliegen und werden auf Grundlage der aktuellen DSGVO verarbeitet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.